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Kommentar: StB Oliver Hagen In aktuellen Anrufungsauskünften hat die Finanzverwaltung das „JobPhone“ Modell steuerlich anerkannt. Es ist danach mit den entsprechenden vertraglichen Abreden möglich, Mitarbeitern gegen Gehaltsumwandlung ein Smartphone zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig ebenfalls gegen Gehaltsumwandlung ohne weitere Steuerbelastung die Telefonkosten zu erstatten. Diese Musterabrechnung soll...

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